Kundengruppe: Gast

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KANA GmbH

Am Brunnen 16, 66606 St.Wendel

Steuer-Nr.: 155/198/22153

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KANA GmbH, Geschäftsführer Nader Mudhaffer, Am Brunnen 16, 66606 St.Wendel, gegenüber Unternehmern für den Bereich Baumaschinen

 

Gliederung

 

  1. Allgemeines

  2. Angebot und Lieferumfang

  3. Preis und Zahlung

  4. Lieferfristen und Lieferung

  5. Eigentumsvorbehalt

  6. Verzug

  7. Mängelrüge und Haftung für Mängel

  8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

I. Allgemeines

 

Nachstehende AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- (Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und für alle Kaufverträge des Verwenders (im Weiteren: Verkäufer) gegenüber dem Vertragspartner (im Weiteren: Käufer).

 

Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt nur unter Geltung dieser AGB zustande, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden; von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind in den zwischen den Vertragsparteien abzuschließenden schriftlichen Vertrag ausdrücklich aufzunehmen. Enthält der schriftliche Vertrag von den AGB des Verkäufers abweichende Vereinbarungen, gehen diese den AGB nur insofern vor, wie die Abweichungen reichen; im Übrigen bleiben die AGB des Verkäufers gültig.

 

II. Angebot und Lieferumfang

 

1. Warenanzeigen, -auslagen und Ähnliches des Verkäufers stellen keine Angebote des Verkäufers zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich Aufforderungen an Interessenten zur Abgabe von Angeboten. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Verkäufer nach Anforderung des Käufers und unter Verwendung der vorliegenden AGB dem Käufer ein konkretes Verkaufsangebot unterbreitet und der Käufer dieses schriftlich oder in Textform angenommen hat.

Die zu den Warenanzeigen, -auslagen und Ähnliches des Verkäufers gehörenden Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben) sind nur dann Vertragsinhalt, soweit sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart bezeichnet sind. Abweichungen von diesen Unterlagen sind unerheblich, sofern sie nicht über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben.

 

2. Die Verträge bedürfen der Text- oder Schriftform; mündliche Vertragsabschlüsse sind ausgeschlossen.

 

3. Nimmt der Käufer ein Angebot des Verkäufers an, ist er daran gebunden. Ein Widerrufsrecht steht ihm nicht zu.

 

III. Preis und Zahlung

 

1. Die Preise ergeben sich aus dem Verkaufsangebot des Verkäufers und enthalten Verpackungskosten und die jeweils gültige Umsatzsteuer.

 

2. Bei Abholung der Ware am Lager des Verkäufers ist der Kaufpreis bar zu zahlen oder vorher durch Überweisung zu erbringen, wobei dies so rechtzeitig erfolgen muss, dass zum Zeitpunkt der Abholung der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers bereits eingegangen ist.

 

Soll die Ware vom Verkäufer an den Käufer geliefert werden, ist der Kaufpreis spätestens bei Anlieferung bar zu zahlen; die Zahlung kann zuvor von dem Käufer durch Überweisung erfolgen, wobei dies so rechtzeitig erfolgen muss, dass zum Zeitpunkt der Anlieferung der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers bereits eingegangen ist. Die Zahlung mittels Überweisung hat der Käufer dem Verkäufer vor der Anlieferung mitzuteilen.

 

Vor Erhalt des Kaufpreises, gleich ob dies bar oder durch Überweisung erfolgen soll, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, dem Käufer die Ware zu übergeben. Hat der Käufer mit dem Verkäufer einen festen Ablieferungszeitpunkt vereinbart, kommt der Käufer in Verzug, wenn der zum Zeitpunkt der vereinbarten Ablieferung den Kaufpreis nicht zahlt oder bereits gezahlt hat; dem Verkäufer dadurch entstehende Kosten und Mehraufwendungen hat der Käufer diesem zu erstatten.

 

3. Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Rechtsgeschäften zwischen den Vertragsparteien kann der Käufer nicht geltend machen.

 

4. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.

 

IV. Lieferfristen und Lieferung

 

1. Feste Lieferfristen können nicht zugesagt werden, es sei denn, die Ware ist auf dem Lager des Verkäufers vorrätig. Bei im Ausland vom Verkäufer zu bestellender Ware ist aufgrund der dort üblichen Produktions- und Transportzeiten eine Lieferzeit von ca. 12 - 16 Wochen einzuplanen. Eine Überschreitung dieser üblichen Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht, gegenüber dem Verkäufer Schadensersatz geltend zu machen. Der Käufer ist auch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, die Lieferzeit würde 24 Wochen ab Vertragsabschluss überschreiten.

 

2. Soll die Sache vom Lager des Verkäufers in Deutschland zum Käufer versendet werden, sind Versandweg und Versandmittel mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen; die Kosten dieses Transports und der Transportversicherung trägt der Käufer.

 

3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.

 

4. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.

 

5. Nimmt der Käufer Ware vertragswidrig nicht entgegen, trägt er alle dem Verkäufer dadurch entstehenden Verzugskosten.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller fälligen Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises darf der Käufer die Ware nicht benutzen. Solange ist der Käufer auch verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe Dritter zu sichern sowie unverzüglich zu versichern und dies auf Verlangen dem Verkäufer nachzuweisen. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Ansprüchen aus der Versicherung der Ware an den Käufer abzutreten.

 

2. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außer-gerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.

 

3. Der Käufer ist bis zur Zahlung des Kaufpreises nicht berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen.

 

VI. Verzug

 

1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers durch dessen Zulieferer. Wird der Verkäufer ohne sein Verschulden von seinem Zulieferer falsch beliefert oder erfährt der Verkäufer, dass sein Zulieferer nicht in angemessener Zeit liefern wird, so wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich darüber informieren. Die Vertragsparteien werden sodann unverzüglich besprechen, ob der Vertrag fortgeführt werden kann, ggf. mit verschobener wahrscheinlicher Lieferzeit. Können sich die Vertragsparteien nicht auf eine abgeänderte Vertragsfortführung einigen, kann der Verkäufer von dem Vertrag zurücktreten; tritt der Verkäufer zurück, kann der Käufer von dem Verkäufer die Rückerstattung bereits erbrachter Vorauszahlungen auf den Kaufpreis verlangen, weitergehende Rechte, insbesondere Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche, stehen dem Käufer gegen den Verkäufer nicht zu.

 

2. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, statt der Vertragserfüllung nach erfolgloser Mahnung vom Vertrag zurückzutreten, sein Vorbehaltseigentum geltend zu machen und vom Käufer Ersatz des Verzugsschadens, insbesondere des entgangenen Gewinns, zu verlangen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages, so beträgt dieser pauschal 25 % des Kaufpreises; der Schadensbetrag kann höher angesetzt werden, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist, er ist niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

 

Rechnet der Verkäufer den Schaden nicht pauschal mit 25 % des Kaufpreises ab, kann er die tatsächlichen Kosten, insbesondere die Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes, geltend machen. Die Verwertungskosten können dabei auch pauschal mit einem Betrag von 10 % des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer geltend gemacht werden; sie sind höher anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist, sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Verwertungserlös wird dem Käufer nach Abzug der Verwertungskosten auf die mit der Rückabwicklung des Kaufvertrages zusammenhängenden Forderungen des Verkäufers gutgebracht.

3. Der Käufer hat während seines Verzugs die Geldschuld gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich gegenüber dem Käufer vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

 

VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel

 

1. Bei neuen Sachen, ausgenommen in China hergestellter Radlader (siehe dazu unten Ziffer 9), beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe bzw. Ablieferung der Ware. Bei einem Verkauf gebrauchter Sachen werden diese in dem jeweiligen Zustand und unter Ausschluss einer Gewährleistung verkauft; der Verkäufer hat den Käufer aber auf ihm bekannte Mängel hinzuweisen und in dem schriftlichen Kaufvertrag zu benennen.

 

2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Der Verkäufer haftet nicht für die aus seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß und ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten entstandenen Folgen.

 

3. Fehlerhafte Teile der Kaufsache, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes -insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung- als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen, kann der Verkäufer auf seine Kosten ausbessern oder neu liefern. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

 

4. Der Verkäufer hat das Recht auf zweimalige Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels und/oder Neulieferung). Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln der Kaufsache, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu und kann er nur Minderung verlangen.

 

Wählt der Käufer wegen eines Mangels nach 2-fach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein weiterer Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach 2-fach gescheiterter Nacherfüllung die Minderung, verbleibt die Ware beim Käufer und berechnet sich die Minderung nach der Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

 

5. Als Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Sonstige öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen des Herstellers stellen daneben keine vertragliche Beschaffenheitsangabe der Ware im Vertragsverhältnis des Verkäufers zum Käufer dar.

 

6. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der

Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

 

7. Der Verkäufer hat die Nachbesserung an seinem Hauptsitz zu erfüllen. Befindet sich der Kaufgegenstand an einem anderen Ort hat der Käufer die dem Verkäufer dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen, es sei denn, der zu beseitigende Mangel beruht auf einem Verschulden des Verkäufers.

 

8. Handelt es sich bei der Kaufsache um einen in China hergestellten Radlader wird eine Gewährleistung des Verkäufers für nach der Übergabe aufgetretene Mängel ausgeschlossen. Bei Mängeln, die vor der Übergabe der Kaufsache festgestellt werden, kann der Verkäufer wählen, ob er nachbessert oder vom Vertrag zurücktritt. Schadensersatz-ansprüche kann der Käufer weder im Fall der Nachbesserung oder des Rücktrittes verlangen.

 

Der Verkäufer verpflichtet sich für den Fall, dass seine Gewährleistung wirksam ausgeschlossen ist, die ihm gegen den Hersteller zustehenden Rechte an den Käufer abzutreten, damit der Käufer diese Rechte in eigenem Namen gegen den Hersteller geltend machen kann. Der Verkäufer wird den Käufer bei der Geltendmachung der Rechte gegen den Hersteller angemessen unterstützen.

 

Die Geltendmachung der Rechte des Käufers aus einer eventuellen Herstellergarantie bleiben davon unberührt.

 

9. Eine gesonderte Garantie im Sinne des § 443 BGB seitens des Verkäufers bedarf einer gesonderten schriftlichen Zusage des Verkäufers. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung

 

Eine über die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften (Ziffer VII der AGB) hinausgehende Haftung des Verkäufers wird auf Fälle von Vorsatz beschränkt; eine Haftung für Fahrlässigkeit ist damit ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

 

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

 

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, demnach St.Wendel.

 

2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der

Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

 

4. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Vertragsparteien zustande gekommenen Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.


 

 

 


 
Zurück